iWhistle wird zu AdvoWhistle

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AdvoWhistle
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2.10.2023

Die Hinweisgebersystem Software iWhistle und das anwaltliche Angebot AdvoWhistle mit der Übertragung aller Pflichten auf Compliance-Anwälte rücken noch näher zusammen.

Kunden der iWhistle Hinweisgebersystem Software erhalten noch besseren Zugang zur Expertise von Compliance-Anwälten. Unter dem Dach von AdvoWhistle sind ab sofort Software und rechtliche Expertise gebündelt zu finden.

Die iComply Software-Spezialisten und die Compliance-Anwälte der Wirtschaftskanzlei Bette Westenberger Brink haben die Produkte seit 2021 stetig gemeinsam weiterentwickelt. Höchste Funktionalität und Sicherheit der Technologie wurden noch enger mit den rechtlichen Rahmenbedingungen und dem Fachkonzept der beratenden Anwälte verbunden.

Markterfahrungen haben gezeigt, dass Kunden sich beides wünschen: Hochwertige Meldeportale und Flexibilität in der Fallbearbeitung. Egal ob bei eigenem Betrieb oder bei Auslagerung der Meldestelle an Anwälte ist fachliche Unterstützung bei Organisation der Meldestelle und Entscheidung über Folgemaßnahmen ein hoher Mehrwert.

Dieser Mehrwert wird nun für alle iWhistle und AdvoWhistle Kunden verfügbar. Künftig werden Software und Unterstützung beim eigenen Betrieb wie auch die vollständige Übernahme der Meldestelle unter AdvoWhistle angeboten. Kunden haben in allen Phasen die freie Wahl, auf Compliance-Anwälte zurückzugreifen. Das gilt für Vertrauensanwälte zur Hinweisbearbeitung ebenso wie für Fachanwälte für Arbeitsrecht und Datenschutz.

iWhistle Kunden finden dazu in der Applikation in den nächsten Wochen zusätzliche Funktionen zur Unterstützung durch Compliance-Anwälte. An bestehenden Kundenverhältnissen ändert sich nichts. Alle Verträge bleiben bestehen. Die Leistungen werden kostenfrei erweitert.

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